2013








Hier werden Themen und Arbeitseinsätze aus dem Jahre 2013 gezeigt:




Eiche musste ``weichen´´:
Wir wollen Bäume pflegen und gesund erhalten. Jedoch, Gründe für Baumfällungen gibt es unterschiedlichster Art. Nicht immer liegt eine Gefahr vor. Sehr oft ist die ursprünglich falsche Baumwahl am falschen Standort der Grund für eine Entfernung. Vieler solcher Fälle galt es in den Tagen vor Weihnachten ab zu arbeiten. Gerne beraten wir Sie zur richtigen Pflanzenwahl für Ihren Standort.



Diese Stieleiche z.B. stand sehr beengt an einem Gebäude. Es gab bereits erste Schäden. Der Baum wurde gefällt. Schade, denn er war gesund.



Diese Fichte wurde dem Kunden zu groß.



Orkantief Xaver verursacht zum Glück nur geringe Schäden:
In der Nacht zum 06.12. zog Orkantief Xaver über Teile Deutschlands hinweg. Da in unserer Region nur die Ausläufer zu spüren waren, blieben die Schäden gering. In einem Privatgarten stürzte eine schwere Buche um. Der 35 Meter hohe Baum riss weitere Bäume wie eine Douglasie mit. Es blieb bei der Beschädigung der Vegetationsfläche.



 Glück im Unglück. Die meisten Bäume fielen in die `richtige Richtung´!






Kronenpflege an einem Naturdenkmal:
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurde eine alte Atlaszeder gepflegt. Um die Bruchgefahr der zum Teil sehr waagerechten Äste zu minimieren, wurden einzelne Kronenteile leicht eingekürzt. Zudem wurde eine Kronensicherung installiert. Die Maßnahme gelang in Kombination Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne sehr effizient.



Der Baum hatte in der Vergangenheit bei Stürmen mehrere Ausbrüche erlitten.



Die Kletterer beim Einbau einer Kronensicherung.



Baumpflege in Leverkusen:
An einem Wohnobjekt wurden diverse Bäume gepflegt.





Gebäudefreistellung in Bonn und Dellbrück - ein Beispiel für die täglichen Herausforderungen in der Baumpflege:
Sehr oft ist der einst kleine Baum, plötzlich sehr groß und gewinnt die Überhand. Grundsätzlich sollte man bereits bei der Pflanzung wissen, wie groß der Baum später einmal wird und welche Ansprüche die Pflanze stellt. Mit einer regelmäßigen Pflege (Erziehung) kann es möglich sein, die Äste des zuküntigen Großbaumes in die richtige Richtung zu lenken. Gerade an größeren Wohnobjekten wurde dies allerdings in der Vergangenheit meist versäumt. Der Baumpfleger steht regelmäßig wieder vor der Herausforderung. Der Mensch möchte Licht und Platz, aber der Baum kann (aus fachlichen, bzw. baumbiologischen Gründen) nicht einfach abgeschnitten werden. Hier gilt es einen Kompromiss zu finden. Denn es hilft dem Nachbarn oder Hauseigentümer nicht, wenn durch einen zu heftigen Schnitt der Baum zukünftig zur Gefahr wird. Zu große Schnittwunden sind Eintrittspforten für holzzersetzende Pilze. Eine daraus folgende Kernfäule wird zur Bruchgefahr. Schlecht abschottende Baumarten kommen nur mit kleineren Schnittwunden zurecht. Als letztes Mittel muss man unter Umständen auch eine Fällung in Betracht ziehen.



Bei dieser Eiche nutzt Christoph die Möglichkeit, Äste auf ausreichend große Versorgungsäste ab zu setzen. Der ausreichende Abstand zum Gebäude wurde dadurch hergestellt.



Die Kronenteile des Silberahorn hängen bereits auf dem Dach des Nachbarn.



Kronenteile wurden zur Gebäudefreistellung eingekürzt.
Nach §910 BGB kann der Nachbar die Beseitigung von Überhang fordern, wenn den Schnitt nicht zudem eine Baumschutzsatzung regelt. Auch wenn die Stadt keine Satzung vor gibt, sollte die Einkürzung unter der Berücksichtigung fachlicher Aspekte erfolgen. Hier sei erwähnt, dass das BGB über hundert Jahre alt ist. Damals wusste man sehr wenig über Bäume und die Folgen einer nicht fachgerechten Schnittmaßnahme.
Das Abschneiderecht § 910 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html



Strumtief ``Christian´´ richtet Schäden an:
Während in Teilen Deutschlands sogar Personenschäden zu verzeichnen waren, blieben die Schäden in unserer Region übersichtlich. Kleinere Sturmschäden galt es durch ein Team zu beseitigen.



Diese Fichte war über einen Teich in den Garten gestürzt.



Der Stämmling eines Baumes stürzte Montagmorgen in Meckenheim auf einen Parkplatz. Die Weide musste gefällt werden.



Herbststürme - keine Angst davor!
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Bäume, vor allem in Verkehrsnähe kontrollieren, um Sach- oder sogar Personenschäden zu vermeiden!



Astbruch durch einen holzzersetzenden Pilz (Birkenporling) verursacht. Bei einer Baumkontrolle fallen dem Fachmann diese Schadsymptome auf. Wir verstehen die Sprache der Bäume und können mögliche Probleme deuten.
Weitere Informationen unter dem Menüpunkt Baumpflege - Baumkontrolle.



01.10.: Ende der Schutzfrist. Das Fällen und Roden ist wieder erlaubt. Aber vorsicht, es gelten trotzdem einige Grundregeln!
In der Zeit vom 01.03. - 30.09. eines Jahres ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Diese Regelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz dient in erster Linie dem Vogelschutz während der Brutzeit. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind jedoch darüber hinaus Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere von besonders geschützten Arten zu schützen und dürfen nicht zerstört werden. Im Interesse des Naturschutzes sollte deswegen auch in den Wintermonaten auf solche Ruhestätten geachtet werden.



Das Hirschkäfermännchen mit seinem auffälligen Geweih (Kiefer). Das Tier wurde in einem Bonner Park fotografiert.
Der Hirschkäfer steht als Europas größte Käferart auf der roten Liste. Seine Art ist stark gefährdet. Das Weibchen legt die Eier gerne in den Boden an alte, kranke Eichen. Manchmal werden auch andere Laubbaumarten wie Linde oder Buche ausgewählt. Die Larven brauchen bis zu acht Jahre für Ihre Entwicklung. Dies sind allerdings ausgerechnet oft Bäume, welche aufgrund der Verkehrsgefahren gefällt werden sollen / müssen. Im Fall, dass es sich um einen Habitatsbaum handelt, müssen die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen mit der zuständigen Landschaftsbehörde abgestimmt werden.



Kronenregenerationsschnitt in Bonn:
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit war es an einer großen Rotbuche notwendig die vergreisten Kronenteile zu entfernen. Dabei wurden die Äste bis in vitale Bereiche eingekürzt. Buchen haben eine sehr dünne, empfindliche Rinde. Es wurde behutsam eingekürzt, um Folgeschäden z.B. durch Sonnenbrand zu vermeiden. Einzelne kopflastige Kronenteile mussten der neuen Kronenform angepasst werden. Nach einem Kronenregenerationsschnitt soll sich die nicht mehr vitale Krone, wie der Name es sagt, regenerieren. Oft gelingt es, dass sich der Baum erholt und trotz diverser Schadsymptome über Jahre verkehrssicher erhalten werden kann.



Die absterbenden Kronenteile wurden entfernt.



Abgestorbene Äste waren nicht mehr bruchsicher.



Nebenbei bot sich mal wieder ein fantastischer Fernblick über unsere Heimat.





Katzen wollten hoch hinaus. Klettereinsätze zur Tierrettung:
Nachdem wir Sonntagabend bereits nach Kerpen gerufen wurden, galt es nun in Bonn erneut eine Katze aus einer Notsituation zu befreien.
In Kerpen hatte sich eine Katze in einem angrenzenden Waldgebiet zu hoch in eine Eiche getraut. Ein Abstieg war jedoch nicht mehr möglich. Das bereits stark geschwächte Tier saß fest. Die Feuerwehr konnte den Baum im Wald nicht erreichen. Noch rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit erreichten wir den Einsatzort in einem Ortsteil von Kerpen. Das Tier konnte sicher aus 27 Meter Höhe gerettet werden.
Drei Tage später wurde erneut ein Klettereinsatz in Bonn notwendig. Diesmal saß ein junger Kater in einer Zeder fest. Auch hier konnten wir schnell und sicher Hilfe leisten und das Tier kurze Zeit später den glücklichen Eigentümern übergeben.



Mit der Katze zusammen geht es sicher zurück zu Boden.





Immer wieder Unwetterschäden durch Gewitter:
Fast schon in regelmäßigen Abständen ist das Team mit Aufräumarbeiten beschäftigt. In einem Garten brach ein eigentlich seltener Tulpenbaum auseinander.



Eine Birkenkrone fiel auf ein Gebäudedach. Der Stamm wurde mittels Abseilsystemen gesichert und dann kontrolliert abgetragen.








Schweizer gewinnen in der Schweiz:
Neue Europameister im Baumklettern sind Roger Tanner bei den Herren und Anja Erni bei den Damen. Sie konnten je das Masters in Thun für sich entscheiden. Gratulation!



Weitere Infos und ein Werbevideo unter:
http://www.itcc-isa.com/events/regional/etcc/etcc.aspx


Gewitterunwetter verursacht Schäden. Notfällung in Marienheide:
 





Die Vergabelung ist aufgerissen, es besteht akute Bruchgefahr.


 
Notfällung auch in Siegburg. :






 

Fällung mit ArborCare in Köln: Eine schwere Pappel war nicht mehr bruchsicher und wurde stückweise abgetragen.








Roteiche in Bonn gepflegt: Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden abgestorbene Äste entfernt und die umliegenden Gebäude frei gestellt. Die Arbeiten fanden mit der Hubarbeitsbühne und Kletterern satt.









Pappel in Köln abgetragen:




Weide in Siegburg gefällt:





Baumpflege für eine Wohnungsverwaltung:
Unter anderem wurden Kronensicherungen eingebaut.





Rettungsversuch einer Walnuss in Troisdorf:
Aufgrund unterschiedlichster Faktoren, nimmt die Vitalität eines alten Walnußbaumes stark ab. Der Traufbereich des Baumes ist stark verdichtet und versieglt. Wir führten einen Kronenregenerationsschnitt durch.



Der Baum vor Maßnahmenbeginn. Vergreiste Kronenteile werden entfernt.


Der Baum anschließend:





Weihnachtsfeier 2012 im Sommer 2013: Unser Betriebsausflug führte uns dieses Jahr auf den Rhein. Bei einer Schlauchboottour mussten einige Flusskilometer schwimmend zurück gelegt werden. Wehe wenn Sie los gelassen... Im Anschluss ließen wir den Abend bei gutem Essen ausklingen und holten damit die noch offene stehende Weihnachtsfeier nach.










Baumpflege in Oberhausen: Hier galt es die Gebäude frei zu stellen. An einer Platane wuchsen die Äste bereits unter die Dachpfannen.







Auch wurden Gefahrenbäume gefällt. Die Restwandstärke des Silberahorns war bedenklich gering...



Gekappte Fichte gefällt. Dem Baum wurde in der Vergangenheit die Spitze gekappt. Es hatten sich mehrere Seitenäste zur neuen Spitze gebildet. Der Baum wurde zur Bruchgefahr.





Fällung zur Baufeldräumung in Bonn:







Straßenbäume in Bonn gepflegt:
Die alten Linden, in unmittelbarer Nähe zu einer Grundschule, hatten starkes Totholz gebildet. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurde dieses entfernt und eine Kronenpflege durchgeführt. Die Bäume wurden geklettert. Aufgrund der relativ dichten Kronen entschieden wir uns für dieses Arbeitsverfahren. Eine Hubarbeitsbühne hätte in der engen Straße nur schlecht aufgebaut werden können.



Der Bodenmann koordiniert den Kletterer.



Pflege im Kroneninneren.



Der lichte Raum (Durchfahrtshöhe) wurde erstellt.





Katzenrettung am Maifeiertag:
Seit  drei Tagen saß die kleine Katze in der Astgabel einer Esche. Die Feuerwehr konnte nicht helfen. Spontan rückten wir mit zwei Kletterern an und konnten das geschwächte Tier innerhalb 10 Minuten sicher zu Boden bringen.



Zustieg in die Baumkrone.



Mit der Katze zusammen wird sich abgeseilt.




Silberahorn in Privatgarten abgetragen:
An einem Silberahorn war der Kundin die abnehmende Vitalität aufgefallen. Der alte Baum bildete zunehmend Totholz. Es bestand Bruchgefahr. Bei einer Baumkontrolle wurde der Lackporling, ein holzzersetzende Pilz, festgestellt. Silberahorne gelten als schlecht abschottende Baumart. Dem Pilz hatte der Baum wenig entgegen zu setzen. Die Holzzersetzung am Stammfuss war bereits fortgeschritten. Sicherlich hätte man den Sterbeprozess noch einige Jahre hin ziehen können. Erfahrungsgemäß wären fast jährlich baumpflegerische Maßnahmen zur Verkehrssicherung notwendig geworden. Deswegen wurde auch aus wirtschaftlichen Gründen, die Entscheidung zur Fällung getroffen. Der Baum stand an einer strak frequentierten Straße. Mit Unterstützung von ArborCare trugen wir den Baum ab. Zum Abwerfen der schweren Stammstücke war nicht viel Platz. Die weit ausladende Krone hing über einem Wintergarten und Nachbargebäuden.



Gemeinsamer Arbeitseinsatz in Bonn.



Mit dem Ladekran wurden die schweren Stämme über die Hecke hinweg geladen.






Baumpflege und Artenschutz:
In Lohmar wurde zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit Totholz aus einer Stieleiche entfernt. Der Baum stand an einem Waldrand im Naturschutzgebiet und ragte über einen privaten Hausgarten. Efeu überzog die Baumkrone.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen schonende Form- und Pflegeschnitte auch während der Schutzfrist im Sommer durchgeführt werden. Was nun, wenn dort ein Vogelpaar brütet?
Egal wo ein Baum steht und egal welche Maßnahmen anstehen, grundsätzlich sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. ist zusammen mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab zu sprechen, wie man weiter vorgehen kann. (§ 15 BNatSchG regelt den zugelassenen Eingriff).
Wenn es sich um eine Verkehrsgefährdung handelt, lässt sich der Bereich eventuell absperren und die Maßnahme verschieben.
Die Beachtung des § 44 Abs. 1 BNatSchG ist maßgeblich. So ist es verboten Individuen besonders geschützter Arten zu töten, zu stören, oder auch nur die Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören.
Deswegen empfiehlt es sich also dringend vor dem Beginn einer Baumpflege- oder Fällmaßnahme den Baum auf eine geschützte Art (u.a. Vögel) zu untersuchen.
In unserem Fall bemerkte der Kletterer erst spät, sehr versteckt im Efeu ein Nest. Das dort zu entfernende Totholz wurde im unmittelbaren Bereich der Brutstätte belassen und lediglich eingekürzt, um eine Bruchgefahr zu beseitigen. Baumarbeiten und Artenschutz lassen sich aufeinander abstimmen und stehen meiner Meinung nach nicht im Konflikt.



Insbesondere in der mit Efeu bewachsenen Baumkrone ist mit Brutstätten zu rechen. Diesen muss besondere Beachtung geschenkt werden.



Abgestorbene Bäume gefällt:
Ebenfalls für eine Wohnungsverwaltung wurden in Bonn Bäume gefällt. Eine Hainbuche war fast komplett abgestorben. Es bestand eine erhöhte Bruchgefahr unmittelbar im Eingangsbereich des Hauses. Kronenteile mussten über dem Dach abgeseilt werden. Hierbei musste extrem behutsam vorgegangen werden und die Äste fast einzeln abgelassen werden. Die Kronenteile brachen meist im Flug auseinander.



Stammholz wird abgetragen.



Die abgestorbenen Äste werden gehäckselt.
Desweiteren wurde an einigen Bäumen die Fassade frei gestellt und Totholz entfernt.



Silberahorn war zur Gefahr geworden:
Abgestorbene Kronenteile machten den Baum zum Gefahrenbaum. Äste des Silberahorns waren bereits auf den Gehweg gestürzt.  Da sich in der Nähe ein Kindergarten befindet, reagierten wir schnell. Der Baum wurde kurzfristig abgetragen. Der Lackporling, ein holzzersetztender Pilz, hatte die Bruch- und Standsicherheit des Baumes stark beeinträchtigt.



Der bruchgefährdete Baum wird abgetragen.



Dicke Fruchtkörper des Lackporling sind am Stamm sichtbar.



Nicht nur Kronenteile wurden deswegen zur Bruchgefahr, auch der Stamm war zersetzt. Der Lackporling siedelt in diesem Bereich und kann auch die Standsicherheit gefährden.




Fällungen im Naturschutzgebiet:

In Oberdollendorf wurde, noch pünktlich zu Beginn der Vogelschutzzeit, in Randbereichen einer besonderen Fläche gefällt. Ein alter Weinberg konnte von einer Bürgerinitiative (Naturschutz Siebengebirge e.V.) vor vielen Jahren als Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Auf dem sonnenseitigen Hang im Rheintal gibte es z.B. seltene Orchideenarten. Das Gelände der Weinbergbrache gehört der NRW-Stiftung. In dem Steilhang wurden nun Randbäume zwecks Sicherungsmaßnahme gefällt. Die Bäume hingen teils sehr nah an Wohngebäuden. Kleinere Landschaftsgehölze wie Feldahorne, Weißdorne, Wildrosen usw. wurden geschont. Diese Pflanzen sichern den Hang bei Starkregen. Mit Flaschenzugsystemen konnten die hängenden Bäume in die gewünschte Richtung gefällt werden.



Arbeiten in extremer Hanglage.
 




Auf den engen Versorgungswegen konnte teils die Winde des Geländewagens eingesetzt werden.
Streuobstwiesen werden ebenfalls vom Naturschutz Siebengebirge gepflegt und unterhalten.



Weitere Infos zur NRW-Stiftung und Bürgerinitiative:
Link: http://www.nrw-stiftung.de/projekte/projekt.php?pid=132
und www.naturschutz-siebengebirge.de



01. März beginnt die Vogelschutzzeit
Jedes Jahr um diese Jahreszeit erreichen uns die selben Fragen. Darf man im Sommer keine Bäume fällen, oder schneiden?
Wir möchten kurz aufklären: Seit dem 01. März 2010 regelt das Bundesnaturschutzgesetz, noch über den Landesgesetzen den Habitatschutz und somit die Vogelschutzzeit. Diese geht vom 01. März bis zum 30. September des Jahres. Aber dies bedeutet nicht sofort, dass im Sommer nicht geschnitten oder gefällt werden darf. In einzelnen Schritten sollte man den Einzelfall prüfen. Es muss unterschieden werden wann / wo / welche Maßnahme statt finden soll.
So sind Wald / Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzte Grundflächen (Hausgärten, Kleingartenanlagen, Grünanlagen wie Parks, Sportplätze und Friedhöfe) von §39 Abs.5 BNatSchG ausgenommen. Zu prüfen wären hier eventuelle Abweichungen nach dem Landesrecht, oder ob dies eine Baumschutzsatzung regelt. Das Landesrecht in NRW regelt dies z.B. für Hecken und Sträucher gesondert. Ist dies nicht der Fall, sollte vor Beginn einer Maßnahme ausgeschlossen werden können, dass sich naturschutzrelevante Nist- oder Ruhestätten im / am Baum befinden. Wenn ja, sind die Maßnahmen auf den Herbst zu verschieben. Ein Eingriff würde als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn eine akute Verkehrsgefahr vorliegt, kann im Einzelfall nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde davon abgewichen werden. Das bedeutet, dass auch Fällungen im Sommer möglich sind. Schnittmaßnahmen machen im Sommer soger aus baumbiologischen Gründen Sinn. Während der Vegetationsperiode kann der Baum auf Schnitte besser reagieren.
Stehen Einzelbäume in Natur und Landschaft, oder handelt es sich um Alleebäume oder Straßenbegleitgrün, dürfen Sondermaßnahmen nach ZTV Baumpflege 2006 (z.B. Kroneneinkürzung) und Fällungen in dem Zeitraum vom 01. März bis 30. September nicht durchgeführt werden. Die Ausnhame auch hier sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung, oder behördliche Anordnungen. Diese dürfen dann nach einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfolgen.
Pflegemaßnahmen, welche der Baumerhaltung dienen dürfen grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden.
Trotz der gezetzlichen Regelungen, sollten Fällarbeiten nach Möglichkeit auf die Herbst- bzw. Wintermonate geschoben werden. Es ist oft schwer zu prüfen, ob es sich nicht doch um einen Habitatbaum handeln könnte.



Fichtenfällung im Winter.


Mammutbaum musste weichen:
In Köln wurde ein Mammutbaum abgtragen. (Schade, mein Lieblingsbaum!) Der Baum stand zu eng in der Gehölzgruppe. Die Befürchtung, dass der Baum irgendwann Schäden am Pool verursachen könnte, war zu groß. In der Tat gerechtfertigt, denn der Baum war noch im ``Kinderalter´´. Bereits jetzt hatte der Stamm einen Durchmesser von gut einem Meter. Dieser hätte sich sehr schnell mehr als verdoppelt.





Eichen wurden stückweise abgetragen:
Wintereinbruch Mitte Januar. Bei diesem Wetter können Baumarbeiten nur eingeschränkt durchgeführt werden. Für den Einsatz der Seilklettertechnik sind die verschneiten Bäume teilweise zu rutschig. Totholz wird unter dem Schnee und bei schlechten Sichtbedingungen nur schwer erkannt. Pflegemaßnahmen sollte man zudem nicht unter minus 5 Grad durchführen, da der Baum Frostschäden im Bereich der Schnittwunde zurück behalten könnte. 
Baumfällungen mit der Hubarbeitsbühne stellen dagegen kaum ein Problem dar. Allerdings kann das Baumumfeld nur grob gereinigt werden. Sägespäne vermischen sich mit der Schneedecke.


Fällung mit der Arbeitsbühne im Winter.