Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen ab März keine Hecken gerodet oder Bäume (auf nicht gärtnerisch genutzten Flächen) gefällt werden.
Damit in der kurzen Zeit ausserhalb der Schutzfrist alles effektiv läuft, müssen wir vorher möglichst genau planen. Es gibt nun noch einige größere Projekte und auch Fällungen von Koniferen im Privatgarten auszuführen. Kurz gesagt, der Kalender im Februar ist voll. Bitte habt Verständnis, dass sehr kurzfristige Anfragen ggf. bis zum Herbst warten müssen. Das Wetter sorgt zudem für Planungsunsicherheiten.
Je nach Standort, Baumart und Hintergrund der Maßnahme, dürfen Fällungen jedoch auch während der Schutzfrist nach Paragraph 39 BNatSchG durchgeführt werden. Wir beraten dazu gerne!