Baumpflanzung
Bäume spenden Schatten und erhöhen den gestalterischen Wert eines Gartens. Schon bei der Pflanzenwahl lassen sich jedoch von vorne herein zukünftige Probleme ausschließen.
Spezielle Großbaumverpflanzung bieten wir zwar nicht in dieser Dimension an, aber gerne vermitteln wir an die entsprechende Firma. www.grossbaumverpflanzung.de
Viele Städte und Gemeinden geben eine Baumschutzsatzung vor.
In einer Baumschutzsatzung ist klar geregelt, bis zu welcher Stärke ein Baum gefällt werden darf und wann nicht. Ab einem gewissen Umfang muss eine schriftliche Genehmigung beantragt werden.
Je nach Wert des Baumes wird eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben.
Diese muss in der Regel ein Laubgehölz sein. Die Stadt möchte die Rechnung der Baumschule und eine Skizze sehen, an welchem Ort im Garten diese Ersatzpflanzung ausgeführt wurde.
Eine gute Beratung zu dieser Pflanzung ist sehr wichtig.
Falls der neue Baum nicht anwachsen sollte, wird eine erneute Pflanzung nötig.
Um neue Pflanzen anstelle des gefällten Baumes pflanzen zu können, muss der Baumstumpf (Stubben) entfernt werden. Dies kann man mit einem Bagger erledigen (und dabei den halben Garten zerstören), oder einer speziellen Fräse. Diese Stubbenfräse passt problemlos durch ein Gartentörchen. Je nach Neupflanzung können 20 cm Ausfräsung reichen. Rasen benötigt nur ca. 10 cm Boden.
Hier stand eine Fichte. Der Baum nahm der Nachbarschaft das Licht und ließ den Rasen vertrocknen. Nach der Fräsung kann neuer Rasen eingesäht (bzw. verlegt) werden.